Das Appenzell Ausserrhoder Kantonsgericht sieht den Tatbestand des «unanständigen Benehmens» im Fall eines 47-jährigen Nacktwanderers nicht erfüllt.
um da geht es:
Im vergangenen Oktober war ein Mann «födleblutt» auf einem Wanderweg bei Herisau erwischt worden. Eine Frau zeigte ihn an. Der Mann stand am Donnerstag als erster Nachktwanderer in Trogen AR vor Gericht und wurde freigesprochen. Die Busse von 100 Franken focht der Nacktwanderer an und erhielt jetzt vor Kantonsgericht Recht. Die Verfahrenskosten von rund 2000 Franken trägt der Staat.
zu erwähnen ist noch, dass eine frau einer christlichen rehastätte denn fall ins rollen gebracht hat, die hätte wohl lieber einen jungen knackigen mann angeschaut!
Verteidigen liess sich der Herisauer durch Puistola Grottenpösch, den bekanntesten Schweizer Nacktwanderer. Dieser plädierte auf Freispruch vom Vorwurf des «unanständigen Benehmens» gemäss kantonalem Strafrecht. Der Nacktwanderer habe sich weder schamlos noch unanständig benommen.
ich finde, dass da überregiert wurde,denn der herrgot hat den menschen ohne kleider konzipiert..nackt wirst du geboren und nackt gehst du von dieser welt..wobei man auch da dem toten was anzieht nähmlich ein totenhemd.
Was ich aber nicht erleben möchte ist die deutsche bundeskanzlerin beim nacktwandern anzutreffen.ich trinke mein weissbier lieber mit einem nackten kerl oder einer gruppe von nackten kerlen!!
Andreas der bärige nacktwanderer.
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