Ein homosexueller Iraner muss nach sieben Jahren Partnerschaft mit einem Berner die Schweiz verlassen. Laut Bundesverwaltungsgericht droht dem für Drogenhandel verurteilten Mann wegen seiner sexuellen Orientierung im Iran keine menschenrechtswidrige Behandlung.
Zitate:
„Die Richter in Bern räumen ein, dass Homosexualität im Iran grundsätzlich illegal ist und die Scharia dafür formell die Todesstrafe vorsieht. Gleichwohl sei Homosexualität in der iranischen Gesellschaft nicht ungewöhnlich. Eine systematische Diskriminierung sei nicht feststellbar.“
“Vielmehr werde Homosexualität von den Behörden im Alltag geduldet, zumindest wenn sie nicht in möglicherweise Anstoss erregender Art öffentlich zur Schau gestellt werde. Aktuell sei denn auch kein Schicksal aus dem Iran bekannt, wo jemand allein aufgrund seiner sexuellen Orientierung verurteilt worden wäre.“
„Im übrigen habe der Betroffene schon dreimal seine Familie im Iran besucht, zweimal sogar mit seinem Schweizer Freund. Die Einreise und der Aufenthalt hätten sich dabei problemlos gestaltet. Es sei deshalb nicht davon auszugehen, dass ihm bei einer Rückkehr in den Iran eine menschenrechtswidrige Strafe oder Behandlung drohe.“
„Am Montag hat das Bundesverwaltungsgericht mitgeteilt, dass ein 35-jähriger Ausländer wegen Drogenhandels in seine Heimat abgeschoben wird. Soweit nichts Aussergewöhnliches. Doch es handelt sich um einen homosexuellen Iraner, was dem Fall eine gewisse Brisanz verleiht: Im Iran gilt Homosexualität als Kapitalverbrechen, das mit dem Tod bestraft werden kann. Das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention, der auch die Schweiz beigetreten ist, untersagt eine Ausschaffung, wenn der Person in ihrer Heimat Gefahr für Leib und Leben droht.“
Zitate Ende.
Meines wissens wägen die gerichte ja bei ihrer urteilsfindung ab.
Was wiegt schwerer, dass er mit drogen handelt was heteros ja auch oft tun, oder, dass er wegen seiner lebensweise im iran ermordet wird?
Auch für den Schweizer Anwalt des Iraners, Pierre André Rosselet, den ich persönlich kenne und mit dem ich letzten Mittwoch über den fall gesprochen habe, ist die Argumentation des Gerichts ein Rätsel: «Ich hätte mir hier von der Justiz mehr Recherche und Einfühlungsvermögen erwartet.» Sein Antrag, von der Schweizer Botschaft in Teheran eine Einschätzung der aktuellen Situation einzuholen, wurde abgelehnt. Ebenso wurde sein Verweis auf ein Urteil des obersten englischen Gerichts, in dem einem homosexuellen Iraner schliesslich Asyl gewährt wurde, ignoriert. «Man würde denken, dass England und die Schweiz nicht so weit auseinander liegen», sagte Rosselet.
Meine Meinung dazu:
«Man kann von einem Menschen nicht erwarten, seine sexuelle Orientierung zu verheimlichen, um der Verfolgung zu entgehen. Das ist ein Menschenrecht.» Hinzu käme, dass neben Homosexualität auch Drogenbesitz im Iran mit dem Tod bestraft werden kann. Auch dass sich die Lage vor Ort aufgrund der wieder aufgeflammten Proteste schnell verschlechtern könnte, wurde ihrer Ansicht nach ausser Acht gelassen.
Das so was in der schweiz passieren kann habe ich nicht erwartet, die schweiz ist ja bekannt für seine humanität und schimpft sich ja sehr sozial und demokratisch..ist wohl doch nicht so!
Mich würde interessieren was meine leser dazu meinen kommentare sehr erwünscht!
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