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Samstag, 19. Februar 2011

Schweizer richter schicken schwulen in den tod




Ein homosexueller Iraner muss nach sieben Jahren Partnerschaft mit einem Berner die Schweiz verlassen. Laut Bundesverwaltungsgericht droht dem für Drogenhandel verurteilten Mann wegen seiner sexuellen Orientierung im Iran keine menschenrechtswidrige Behandlung.




Zitate:



„Die Richter in Bern räumen ein, dass Homosexualität im Iran grundsätzlich illegal ist und die Scharia dafür formell die Todesstrafe vorsieht. Gleichwohl sei Homosexualität in der iranischen Gesellschaft nicht ungewöhnlich. Eine systematische Diskriminierung sei nicht feststellbar.“



“Vielmehr werde Homosexualität von den Behörden im Alltag geduldet, zumindest wenn sie nicht in möglicherweise Anstoss erregender Art öffentlich zur Schau gestellt werde. Aktuell sei denn auch kein Schicksal aus dem Iran bekannt, wo jemand allein aufgrund seiner sexuellen Orientierung verurteilt worden wäre.“



„Im übrigen habe der Betroffene schon dreimal seine Familie im Iran besucht, zweimal sogar mit seinem Schweizer Freund. Die Einreise und der Aufenthalt hätten sich dabei problemlos gestaltet. Es sei deshalb nicht davon auszugehen, dass ihm bei einer Rückkehr in den Iran eine menschenrechtswidrige Strafe oder Behandlung drohe.“



„Am Montag hat das Bundesverwaltungsgericht mitgeteilt, dass ein 35-jähriger Ausländer wegen Drogenhandels in seine Heimat abgeschoben wird. Soweit nichts Aussergewöhnliches. Doch es handelt sich um einen homosexuellen Iraner, was dem Fall eine gewisse Brisanz verleiht: Im Iran gilt Homosexualität als Kapitalverbrechen, das mit dem Tod bestraft werden kann. Das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention, der auch die Schweiz beigetreten ist, untersagt eine Ausschaffung, wenn der Person in ihrer Heimat Gefahr für Leib und Leben droht.“


Zitate Ende.




Meines wissens wägen die gerichte ja bei ihrer urteilsfindung ab.
Was wiegt schwerer, dass er mit drogen handelt was heteros ja auch oft tun, oder, dass er wegen seiner lebensweise im iran ermordet wird?

Auch für den Schweizer Anwalt des Iraners, Pierre André Rosselet, den ich persönlich kenne und mit dem ich letzten Mittwoch über den fall gesprochen habe, ist die Argumentation des Gerichts ein Rätsel: «Ich hätte mir hier von der Justiz mehr Recherche und Einfühlungsvermögen erwartet.» Sein Antrag, von der Schweizer Botschaft in Teheran eine Einschätzung der aktuellen Situation einzuholen, wurde abgelehnt. Ebenso wurde sein Verweis auf ein Urteil des obersten englischen Gerichts, in dem einem homosexuellen Iraner schliesslich Asyl gewährt wurde, ignoriert. «Man würde denken, dass England und die Schweiz nicht so weit auseinander liegen», sagte Rosselet.

Meine Meinung dazu:
«Man kann von einem Menschen nicht erwarten, seine sexuelle Orientierung zu verheimlichen, um der Verfolgung zu entgehen. Das ist ein Menschenrecht.» Hinzu käme, dass neben Homosexualität auch Drogenbesitz im Iran mit dem Tod bestraft werden kann. Auch dass sich die Lage vor Ort aufgrund der wieder aufgeflammten Proteste schnell verschlechtern könnte, wurde ihrer Ansicht nach ausser Acht gelassen.




Das so was in der schweiz passieren kann habe ich nicht erwartet, die schweiz ist ja bekannt für seine humanität und schimpft sich ja sehr sozial und demokratisch..ist wohl doch nicht so!



Mich würde interessieren was meine leser dazu meinen kommentare sehr erwünscht!





Links zum Thema:


Schwule Welt von Samstag ist ein guter Tag


schickt die schweiz iraner in den tod by 20 minuten online


Gayradio das schwul lesbische radio der hauptstadt


Pinkcross die schweizer schwulenorganisation



Dienstag, 30. März 2010

gerichtlich verordnete diskriminierung von schwulen in der schweiz

Homosexuelle verlieren gegen Junge SVP


Das Walliser Kantonsgericht hat eine von rund 40 Mitgliedern verschiedener Schwulen- und Lesbenorganisationen eingereichte Beschwerde abgewiesen. Dabei ging es um eine Schmähschrift der SVP.




In der Schmähschrift bezichtigte die Jungpartei der SVP des Kantons Wallis Homosexuelle «normabweichenden Verhaltens». Die von der Jungen SVP verschickte Mitteilung verstosse nicht gegen den strafrechtlichen Bereich, schreibt das Walliser Kantonsgericht in einem Communiqué. Insbesondere lehnte es den Vorwurf der Ehrverletzung ab, den einer der Kläger erhoben hatte.



Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, «dass die strittigen Äusserungen ohne nähere Angaben von Zeit, Ort oder anderen Umständen ganz allgemein auf alle Homosexuellen zielten». Sie erlaubten es deshalb nicht, den Beschwerdeführer persönlich zu identifizieren.





Die freie Meinungsäusserung von schwulen in der schweiz wird höher gewichtet als diskriminierende äusserungen..




Die Junge SVP sieht in diesem Entscheid einen «Sieg der Meinungsäusserungsfreiheit», wie sie in einem Communiqué am Dienstag schrieb. Die Kläger ihrerseits müssen nun entscheiden, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiter ziehen wollen. «Wir müssen das zuerst besprechen», sagte Jean-Paul Guisan von Pink Cross.



Dieser fall zeigt wieder wieweit es mit der akzeptanz von uns schwulen ist!



Donnerstag, 16. Juli 2009

homohatz hat ein gerichtliches nachspiel

Schwule und Lesben wehren sich mit juristischen Mitteln gegen Anfeindungen, die die Walliser JSVP in einer Medienmitteilung verbreitet hat.
Ich habe hier hier in meinem Blog auch schon berichtet!




Mit einer Klage gegen eine von der Jungen SVP Wallis verfassten Schmähschrift wurde jetzt ein Zeichen gesetzt - wenn nötig wird bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegangen. «29 Klagen wurden beim Unterwalliser Untersuchungsrichter deponiert», erklärte Jean-Paul Guisan, Westschweiz-Sekretär der Schwulenorganisation Pink Cross, vor den Medien in Sitten. Damit will sich die homosexuelle Gemeinschaft gegen weitere Attacken schützen.




Das erfüllt mich mit genugtuung, dass solches gebahren nicht einfach so straffrei passieren kann..auch wenn ich gefordert habe, dass solche subjekte an walliser kirchen aufgehängt und an den pranger gestellt werden..bin ich mit einer gerichtlichen lösung auch zufrieden!


wenn ich von pinkcross noch die presseerklärung bekomme die ich angefordert habe werde ich sie diesem artikel noch ergänzend beifügen!




Artkelquelle:29 klagen gegen homosexuellenhetze by Bernerzeitung

Mittwoch, 4. März 2009

Fahrlässige Tötung kostet 33000 Euro




Zwei Monate nach seinem Skiunfall ist Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die CDU hält weiter an ihrem Spitzenkandidaten fest.


Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus ist in Österreich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro verurteilt worden. Das Bezirksgericht in Irdning verurteilte den Politiker zu 180 Tagessätzen á 185 Euro. Zusätzlich muss er 5.000 Euro Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen der bei dem Unfall getöteten Slowakin Beata C. zahlen.
und er musste nicht mal vor gericht erscheinen!!




So sieht gerechtigkeit im Jahre 2009 aus, wenn man an der richtigen stelle ist, kann man mord und totschlag mit geld gutmachen..oder vor dem gesetz sind alle gleich manche aber gleicher!
Der fall musste ja sehr schnell abgewickelt werden den das volk muss ja den fall noch vergessen können den im september sind wahlen!




Für mich ist sowas unverstaendlich....



Donnerstag, 18. September 2008

Die Schweizer Polizei läst (sich) blasen...

Landjäger oder Dorfpolizist


Nein es ist nicht sexistisch gemeint..ich will damit nur mitteilen, das neu die Blaufahrer nicht mehr zur blutprobe müssen, also nur noch in das röhrchen des Atemluftalkoholmessgerätes pusten müssen und die Daten dann gerichtlich verwertbar werden, was sie ja bis jetzt noch nicht sind..wie ich erfahren habe, sollen die neuen geräte sehr viel genauere Ergebnisse liefern kosten aber auch ein Schweinegeld (15000 Fränkli das stück)




Also wieder nichts mit dem blasen eines polizisten da wo es sinn macht und gut tut ...


Herzlich euer

Andy




PS: aber man kann einen Polizisten Essen, zumindest denkt daran wenn ihr das nächstemal einen landjäger esst, das ihr einen Dorfpolizisten verspeist!



Dienstag, 9. September 2008