Dienstag, 30. März 2010

gerichtlich verordnete diskriminierung von schwulen in der schweiz

Homosexuelle verlieren gegen Junge SVP


Das Walliser Kantonsgericht hat eine von rund 40 Mitgliedern verschiedener Schwulen- und Lesbenorganisationen eingereichte Beschwerde abgewiesen. Dabei ging es um eine Schmähschrift der SVP.




In der Schmähschrift bezichtigte die Jungpartei der SVP des Kantons Wallis Homosexuelle «normabweichenden Verhaltens». Die von der Jungen SVP verschickte Mitteilung verstosse nicht gegen den strafrechtlichen Bereich, schreibt das Walliser Kantonsgericht in einem Communiqué. Insbesondere lehnte es den Vorwurf der Ehrverletzung ab, den einer der Kläger erhoben hatte.



Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, «dass die strittigen Äusserungen ohne nähere Angaben von Zeit, Ort oder anderen Umständen ganz allgemein auf alle Homosexuellen zielten». Sie erlaubten es deshalb nicht, den Beschwerdeführer persönlich zu identifizieren.





Die freie Meinungsäusserung von schwulen in der schweiz wird höher gewichtet als diskriminierende äusserungen..




Die Junge SVP sieht in diesem Entscheid einen «Sieg der Meinungsäusserungsfreiheit», wie sie in einem Communiqué am Dienstag schrieb. Die Kläger ihrerseits müssen nun entscheiden, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiter ziehen wollen. «Wir müssen das zuerst besprechen», sagte Jean-Paul Guisan von Pink Cross.



Dieser fall zeigt wieder wieweit es mit der akzeptanz von uns schwulen ist!



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