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Dienstag, 30. März 2010

gerichtlich verordnete diskriminierung von schwulen in der schweiz

Homosexuelle verlieren gegen Junge SVP


Das Walliser Kantonsgericht hat eine von rund 40 Mitgliedern verschiedener Schwulen- und Lesbenorganisationen eingereichte Beschwerde abgewiesen. Dabei ging es um eine Schmähschrift der SVP.




In der Schmähschrift bezichtigte die Jungpartei der SVP des Kantons Wallis Homosexuelle «normabweichenden Verhaltens». Die von der Jungen SVP verschickte Mitteilung verstosse nicht gegen den strafrechtlichen Bereich, schreibt das Walliser Kantonsgericht in einem Communiqué. Insbesondere lehnte es den Vorwurf der Ehrverletzung ab, den einer der Kläger erhoben hatte.



Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, «dass die strittigen Äusserungen ohne nähere Angaben von Zeit, Ort oder anderen Umständen ganz allgemein auf alle Homosexuellen zielten». Sie erlaubten es deshalb nicht, den Beschwerdeführer persönlich zu identifizieren.





Die freie Meinungsäusserung von schwulen in der schweiz wird höher gewichtet als diskriminierende äusserungen..




Die Junge SVP sieht in diesem Entscheid einen «Sieg der Meinungsäusserungsfreiheit», wie sie in einem Communiqué am Dienstag schrieb. Die Kläger ihrerseits müssen nun entscheiden, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiter ziehen wollen. «Wir müssen das zuerst besprechen», sagte Jean-Paul Guisan von Pink Cross.



Dieser fall zeigt wieder wieweit es mit der akzeptanz von uns schwulen ist!



Montag, 19. Oktober 2009

Schwule und Lesben sind Teil einer Verschwörung mit dem Ziel, die Welt zu homosexualisieren

im Artikel bei der Weltwoche und der Welt steht:


Schwule und Lesben sind Teil einer Verschwörung mit dem Ziel, die Welt zu homosexualisieren. Behauptete im Sommer der Kulturchef der "Weltwoche" in einem Debattenbeitrag, den nun die "Welt" übernommen hat. Er meint es ernst.


Der gute darf leider wieder ungestraft gegen uns schwule hetzen, hat der denn was zu verbergen oder ist er selber latent homosexuell und gibt vor, das er eine heile familie hat und seine schwule ader lebt er dann in der schwulen sauna aus? ich habe nähmlich festgestellt, das man in diesen saunas häufig sogennannte verkappten schwule ehemänner antrifft!


Mir wurde beim lesen des Artikels speiübel, denn er vermischt da sachen die so gar nicht sind!




Ja es braucht wohl noch einige zeit, bis auch der letzte gestriege christ und der letzte Araber damit umgehen kann und weiss, dass schwule nur eines anders machen: sie lieben gleichgeschlechtlich!




PS: Leider ist sexuelle diskriminierung noch nicht verboten, man darf aber juden moslems und andere sektierischen religionen nicht diskriminieren denn dafür wird man bestraft und in naher zukunft sollen sie sogar noch mehr minarette aufstellen dürfen, ich hoffe das das volk das unterbindet, oder fordert das in jeder grösseren arabischen stadt genau so viele protzige christlich kirchtürme gebaut werden dürfen!



Freitag, 2. Mai 2008

Diskriminierung wird stillschweigend akzeptiert

Homo- und Bisexualität sind Menschenrechts-Thema




Die GerechtikeitGerechtigkeit


Erstmals kommen in einem Bericht über die Menschenrechte in der Schweiz auch Schwule und Lesben vor. Dank der Fachgruppe Politik haben sexuelle Orientierung und Identität Eingang sowohl in den offiziellen Bericht der Schweiz an die UNO als auch in den Bericht der schweizerischen Menschenrechtsorganisationen gefunden.



Jedes Land muss im UNO-Menschenrechtsrat alle vier Jahre Rechenschaft über die Menschenrechtslage ablegen. Die Schweiz muss ihren Bericht zur "Allgemeinen, Periodischen Überprüfung" (Universal Periodical Review UPR) im Mai einreichen. Im Bericht der Menschenrechtsorganisationen findet sich aufgrund der Vorschläge von PINK CROSS nun folgende Passage:

«In der Schweiz verfügt die LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender) - Minderheit über keine institutionelle Unterstützung, um ihre Rechte geltend zu machen. Ihre Diskriminierung wird stillschweigend akzeptiert. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität werden in der Verfassung nicht explizit als Diskriminierungsgrund aufgeführt. Im Moment gibt es kein Gesetz, das die Diskriminierung dieser Personengruppe unter Strafe stellt.»



Auch im offiziellen Bericht, zu dessen Stellungnahme das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten EDA einlud, waren sexuelle Orientierung (homo/bi) und Identität (inter/trans) nicht erwähnt. Aufgrund der Intervention von PINK CROSS fand das Thema auch in diesem auf 20 Seiten beschränkten Bericht Eingang.



«Die Bundesverfassung, welche die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Nicht-Diskriminierung garantiert, enthält keine Schutzbestimmung speziell für homosexuelle Personen. Das Partnerschaftsgesetz, in Kraft getreten am 1. Januar 2007, bringt die Eintragung der Partnerschaft und erlaubt gleichgeschlechtlichen Paaren so eine juristische Anerkennung ihrer Verbindung; eingetragene Partner sind Ehepaaren ähnlich gestellt. Allerdings sind durch eine eingetragene Partnerschaft verbundene Personen nicht befugt, ein Kind zu adoptieren noch auf die medizinisch unterstütze Fortpflanzung zurückzugreifen. Zurzeit untersagt kein Strafgesetz spezifisch homo-, bi- oder transphobe Akte in der Schweiz.»



Text via Fels-Eltern.CH


Ueber Fedback und Kommentare freue ich mich!