Dienstag, 10. März 2009

Der Paragraf 175 wurde vor 15 Jahren aufgehoben




Der gefürchtete Paragraf 175, der einvernehmliche sexuelle Beziehungen unter Männern zur Straftat machte, ist vor genau 15 Jahren abgeschafft worden.




Das Gesetz hatte von 1871 bis 1994 in verschiedenen Fassungen Gültigkeit. Er wurde mit der Gründung des Deutschen Reiches eingeführt. Die erste Fassung besagte: "Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden."




In der Kaiserzeit und der Nazizeit:


Im Kaiserreich wurden knapp 10.000 Menschen aufgrund dieses Paragrafen verurteilt, davon nur eine kleine Minderheit wegen Sodomie. Obwohl er in der Weimarer Republik weiter Bestand hatte und es auch zu mehreren tausend Verurteilungen kam, blühte das schwule Leben gerade in Berlin auf. Mehrere Versuche liberaler und linker Parteien, den Paragrafen abzuschaffen, scheiterten jedoch im Parlament. Mit der Machtübernahme der Nazis wurde Homosexualität lebensgefährlich: 1935 verschärfte die NSDAP den Paragrafen. Nun drohten zehn Jahre Zuchthaus. 1939 urteilte das Reichsgericht zudem, dass "Unzucht" auch vorliege, wenn "keine körperliche Berührung des anderen stattgefunden hat." Schätzungsweise 100.000 Männer verurteilte das Regime aufgrund des Paragrafen 175. Viele Schwule wurden zudem, teils ohne Verurteilung kastriert und zirka 15.000 in Konzentrationslager geschickt. Genaue Zahlen liegen allerdings nicht vor.




In der exDDR:


In der DDR galt das Homo-Verbot bis 1968 in der Vornazi-Fassung. Auch dort waren die Schutzaltersgrenzen nach Paragraf 151 StGB-DDR bis 1989 unterschiedlich. Schließlich hob die Volkskammer kurz vor der Wiedervereinigung das Gesetz komplett auf.




Im Rahmen der Rechtsanpassung der beiden deutschen Staaten verlor am 10. März 1994 der Paragraf 175 auch im Westen seine Gültigkeit. In diesem Jahr kam es aber noch zu 44 Verurteilungen.




Zur vollen Akzeptanz von uns schwulen ist es aber noch ein langer weg, denn die ewig gestrigen und die homohasser und heiler sind immer noch da, und es gibt immer noch länder wo homosexualität mit todesstrafe geahndet wird!
Wir in der schweiz sind in einer guten lage obwohl bei uns noch ein antidiskriminierungsgesetz fehlt!aber zumindest haben wir ein Partnerschaftsgesetz für Gleichgeschlechtliche, das Gesetz gibts aber schon in oesterreich nicht, die sind da wohl noch sehr katholisch!




Andreas der warme..



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