Donnerstag, 16. Juli 2009

homohatz hat ein gerichtliches nachspiel

Schwule und Lesben wehren sich mit juristischen Mitteln gegen Anfeindungen, die die Walliser JSVP in einer Medienmitteilung verbreitet hat.
Ich habe hier hier in meinem Blog auch schon berichtet!




Mit einer Klage gegen eine von der Jungen SVP Wallis verfassten Schmähschrift wurde jetzt ein Zeichen gesetzt - wenn nötig wird bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegangen. «29 Klagen wurden beim Unterwalliser Untersuchungsrichter deponiert», erklärte Jean-Paul Guisan, Westschweiz-Sekretär der Schwulenorganisation Pink Cross, vor den Medien in Sitten. Damit will sich die homosexuelle Gemeinschaft gegen weitere Attacken schützen.




Das erfüllt mich mit genugtuung, dass solches gebahren nicht einfach so straffrei passieren kann..auch wenn ich gefordert habe, dass solche subjekte an walliser kirchen aufgehängt und an den pranger gestellt werden..bin ich mit einer gerichtlichen lösung auch zufrieden!


wenn ich von pinkcross noch die presseerklärung bekomme die ich angefordert habe werde ich sie diesem artikel noch ergänzend beifügen!




Artkelquelle:29 klagen gegen homosexuellenhetze by Bernerzeitung

1 Kommentar:

Rasmus99 hat gesagt…

Genau! DAS ist der richtige Weg, und nicht der, der du in deinem vorherigen Posting vorgeschlagen hast, und ich scheinbar nicht kommentieren durfte.